Was ist bei einem Unfall zu tun?
Ihre Rechte
Viele Versicherer erklären Ihnen nicht alle Ihre Rechte, die Sie nach einem unverschuldeten Unfall haben. Lassen Sie sich nicht aus der Reserve locken. Zeigen Sie, dass Sie nicht Naiv sind! Wir helfen Ihnen dabei, nehmen uns Zeit für Sie und erklären Ihnen was zu machen ist.
Ihre Rechte
Bei einem unverschuldeten Unfall muss die Haftpflichtversicherung des Unfallgegners die entstandenen Schäden übernehmen. Dabei kann es sich um viele verschiedene Posten handeln. Mögliche Leistungen, die einem Geschädigten zustehen:
Abschleppkosten
Der Geschädigte hat ein Recht darauf, dass die Versicherung des Gegners die Abschleppkosten trägt.
Erstattung der Heilungskosten
Wenn jemand bei einem Unfall zu Schaden gekommen ist, hat er das Recht auf eine Kostenerstattung der Heilungskosten durch die gegnerische Versicherung.
Erstattung der Wertminderung
Selbst wenn ein Unfallfahrzeug repariert wurde, hat es meist einen geringeren Wert als vorher. Diese Wertminderung wird von der Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers übernommen.
Kosten für Gutachter
Nach einem Unfall kann der Geschädigte einen Sachverständigen oder Gutachter seiner Wahl zur Schadensfeststellung beauftragen. Die Kosten des Gutachters muss die gegnerische Versicherung zu 100% übernehmen.
Kosten für Nutzungsausfall / Mietwagen
Grundsätzlich haben Sie bei Vorliegen eines Nutzungswillens einen Anspruch auf einen Mietwagen. Sollte es keinen Bedarf für einen Mietwagen geben, besteht der Anspruch auf eine Nutzungsausfallentschädigung. Die Höhe des täglichen Betrages für den Nutzungsausfall bestimmt sich nach dem verunfallten Fahrzeug.
Kosten für Rechtsanwälte
Wird für die Schadensregulierung ein Rechtsanwalt benötigt, übernimmt die Versicherung des Unfallgegners in der Regel dessen Kosten zu 100%.
Bei einem Unfall
- Warnblinker aktivieren
- Warndreieck aufstellen (ca. 50-100m von der Unfallstelle)
- Evtl. erste Hilfe leisten
- Fotos festhalten (siehe Beispiele unten)
- Unfallbericht ausfüllen oder bei Meinungsverschiedenheiten Polizei rufen
Unfallschadenabwicklung
- Niemals gegnerische Versicherung anrufen oder die Abwicklung des Schadens überlassen
- Recht auf einen Anwalt nutzen
- Einen freien und unabhängigen Sachverständigen beauftragen
- Werkstatt mit Instandsetzung des Fahrzeugs beauftragen
- Ggfls. Mietwagen in Anspruch nehmen
Richtig Beweisfotos sichern (Beispiel Bilder einfügen)
- Auto im Ganzen fotografieren
- Nur den Schadensbereich
- Detailaufnahme vom Schaden
- Fahrzeugschein
WhatsApp-Ersteinschätzung
Sie sind sich unsicher, ob es sich bei Ihrem Schaden um einen Bagatellschaden handelt? Schicken Sie uns einfach ein paar Fotos per WhatsApp und wir geben Ihnen eine erste Beurteilung.
Gutachten innerhalb von 2-4 Tagen
Eine schnelle Schadenabwicklung hilft bei einer zügigen Regulierung. Unsere Gutachten werden nach nur 2-4 Tagen an Sie versandt, sodass Sie schnellstmöglich Ihr Geld erhalten.
Vor-Ort-Service
- in der Werkstatt Ihres Vertrauens
- bei Ihnen Daheim
- an Ihrem Arbeitsplatz oder
- an dem Ort, an dem das Fahrzeug nach dem Unfall hingebracht worden ist.
Wir sind für Sie an Ort und Stelle